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Karlsruhe/Berlin - Eine Woche nach der Messerattacke am Berliner Holocaust-Mahnmal wurde der Attentäter Wassim al M. (19) einem Richter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt. „Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet“, sagt eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs. Der Bundeswehr-Hubschrauber mit dem Messerstecher an Bord landet auf einer Wiese Foto: Uli Deck/dpa Bis zuletzt hatte der Syrer in Berlin in U-Haft gesessen. Am Freitag wurde er mit einem Transporthubschrauber der Bundeswehr nach Karlsruhe gebracht – mit Fesseln an den Armen. Nach der Landung ging es mit einer Wagenkolonne zum Bundesgerichtshof zum Haftprüfungstermin. Die Generalbundesanwaltschaft hatte den Fall am Montag an sich gezogen. Der Syrer aus Leipzig hatte einen spanischen Touristen angegriffen und lebensgefährlich am Hals verletzt. Wassim al M. wollte Juden töten. Laut Generalstaatsanwaltschaft Berlin entschied er sich deshalb für das Holocaust-Mahnmal in Berlin als Tatort. Dort attackierte er nach BILD-Informationen den Spanier, weil er mit seinen dunklen Haaren wie ein Israeli aussah. Polizisten überwältigen den blutverschmierten Messerstecher Foto: Ebrahim Noroozi/AP/dpa Das Opfer musste im Krankenhaus notoperiert werden, ist nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft nicht mehr in Lebensgefahr. Ein Großaufgebot der Polizei hatte nach dem Täter gesucht, er kehrte noch am Tatabend zum Mahnmal zurück und ergab sich der Polizei – mit dem Blut seines Opfers an den Händen. In seinem Rucksack wurden ein Gebetsteppich, ein Koran, abgeschriebene Koranverse sowie das Tatmesser gefunden. Wie BILD aus Sicherheitskreisen erfuhr, wird angenommen, dass sich Wassim Al M. selbst für die Terror-Organisation IS radikalisiert hat. Lesen Sie auch Messer-Angriff am Holocaust-Mahnmal: Täter ist Asylbewerber aus Syrien Die Polizei durchsucht aktuell die Flüchtlingsnterkunft in Leipzig. Polizeieinsatz in Berlin: Antifa will Lesung von Ösi-Rechtsextremist stürmen Berlin– Am Donnerstagabend musste die 23. Hundertschaft der Berliner Polizei in den Bez... Der Attentäter war bei der sächsischen Polizei wegen verschiedener Straftaten bekannt. Er sei kein Mehrfach- oder Intensivstraftäter, teilte das sächsische Innenministerium mit – er sei aber „mit einfachen Straftaten der allgemeinen Kriminalität“ aufgefallen. Einen „Staatsschutzbezug“ – also einen politischen Hintergrund – habe es bei diesen Taten nicht gegeben. Insgesamt gibt es in Leipzig nach BILD-Informationen drei offene Ermittlungsverfahren gegen den Messer-Attentäter – alle wegen gefährlicher Körperverletzung.
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